AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a) Die Leistungen der Savecom datentechnik e.K. erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigten AGB. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an. Etwaigen Einkaufsbedingungen der Auftraggeber wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
b) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden und Sondervereinbarungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Savecom datentechnik e.K.. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.
2. Leistungsangebot
Die Savecom datentechnik e.K. bietet seinen Kunden über sein Online-Angebot unter savecom.de Informationen. Eine genaue Beschreibung der Inhalte und der Formate ist den Einzelbeschreibungen der Produkte zu entnehmen. Der Bereitstellung von Daten und Informationen aus diesen Produkten erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
2.1 Angebote der Savecom datentechnik e.K. sind freibleibend. Angebote von Bestellern sind mit schriftlicher Bestätigung durch Savecom datentechnik e.K. angenommen.
Für in Auftrag gegebene Kostenvoranschläge sind die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand vom Auftraggeber
zu erstatten.
3. Waren, Software oder Leistungen
3.1 Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes Produkte eine Garantie, wird diese an den Besteller weitergeben der Umfang der gegebenenfalls erteilten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers.
3.2 Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.
3.3 Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
3.4 Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für das Betriebssystem Microsoft Windows (aktuelle Versionen) geeigneten Fassung geliefert.
4. Nutzungsrechte
Ist Standardsoftware dritter Hersteller Liefergegenstand, so gelten die Nutzungsbedingungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Besteller geschlossen. Wir sind nur Vermittler. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. Bei Softwareleasing stellen der Leasinggeber und der Besteller in eigener Verantwortung sicher, dass der Leasinggeber über erforderliche Vermietungsrechte verfügt.
4.1 Soweit sich nicht aus den Nutzungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
4.2 Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzulässig.
4.3 Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern.
4.4 Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Besteller nicht die Befugnis, Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verändern oder zu bearbeiten.
4.5 Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
4.6 Bei schuldhaftem Verstoß des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, die im Einzelfall von uns gemäß § 315 BGB festgesetzt wird und deren Höhe durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.
5. Preise, Vergütung
5.1 Alle Preise gelten in Euro ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung.
5.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
5.3 Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben.
5.4 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer sind und kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen.
5,5 Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen nicht zutreffen, die Vertragsbestandteil geworden sind (s. B. Ziff. 5.3), so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei können wir für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter einsetzen. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene Adresse, Faxnummer bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
6.4 Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und die Eigenschaften der gelieferten Ware zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beilage von Belegmustern und Angabe der Rechnungs-, Herstellungs- und Versandnummer zu rügen. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als vorbehaltslos genehmigt. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
7.2 Bei Missachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, der Veränderung von uns erstellten Konfigurationen, dem eigenständigen Austauschen oder Hinzufügen von Zeilen, deren Installation das System beeinträchtigt oder beschädigt und/oder der Verwendung von Verbrauchsmaterialen, Die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung und Haftung. Wir sind insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
7.3 Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung sind wir zu kostenloser Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet wir im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware bzw. erbrachte Dienstleistung. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware bzw. erbrachte Dienstleistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (der im Vertrag festgehalten wurde), verbracht wurde, trägt jedoch der Kunde. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen sind ausgeschlossen.
7.4 Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht wenn wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Mitarbeiter handelt oder wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder wenn zugesicherte eigenschaften fehlen.
9. Sonstiges
Sofern nicht bereits erwähnt, kommen im Anbieter-Kunden-Verhältnis die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen aus Datenschutzrecht, Urheberrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung.
< strong>10. Salvatorische Klausel / AGB
Es gelten allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Savecom datentechnik e.K. Der Einbeziehung anderer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen sind teilbar und getrennt von den übrigen Bestimmungen zu beurteilen, sofern eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Bedingungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
11. Nebenabreden
Es bestehen keine weiteren Nebenabreden außerhalb des Vertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf eine Einhaltung dieser Formvorschrift kann von keinem der Vetragsabschliessenden verzichtet werden.
12. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sitz der Verlagsgesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sitz der Verlagsgesellschaft, soweit es sich um Vollkaufleute handelt. Entsprechendes gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt.
Stand November 2022